Wozu wird ein Kostenvoranschlag benötigt?

Der Kostenvoranschlag bildet ab, welche Kosten im Rahmen der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst entstehen. Dabei ist die Kostenbeteiligung der Kassen und der sogenannte Eigenanteil (der nach Abzug der Pflegekassenleistungen übrigbleibt) ersichtlich. Der Kostenvoranschlag wird im Rahmen des Erstgesprächs erstellt und kann jederzeit entsprechend der gewünschten Versorgung angepasst werden.

Was ist ein Pflegevertrag?

Ein Pflegevertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Pflegebedürftigen und dem ambulanten Pflegedienst.

Im Pflegevertrag werden Art und Umfang der zu erbringenden pflegerischen Leistungen im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege schriftlich fixiert. Dazu erhalten Sie Informationen zur Haftung, Kündigungsfristen und zum Datenschutz.

Was versteht man unter einem Pflegekurs/einer Pflegeschulung gemäß § 42 SGB XI?

Dabei werden Kenntnissen zur Durchführung von Pflegetätigkeiten vermittelt und vertieft, um körperliche und seelische Belastungen vorzubeugen bzw. zu mindern. Voraussetzung ist die Pflege von Angehörigen oder Bekannten.

Unabhängig davon, ob:

    • Vorkenntnisse bestehen bzw. bereits Pflegetätigkeiten ausgeführt werden
    • die gepflegte Person bereits pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung ist
    • tatsächlich ambulante Pflegeleistungen bezogen werden
    • Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung besteht

Differenzierung der Begrifflichkeiten:

    • Pflegeschulungen werden im direkten häuslichen Umfeld durchgeführt
    • Pflegekurse vermitteln Grundlagen der Pflege z.B. auf Wunsch Spezialkurse zu Demenz

Wann besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V?

Voraussetzung für die Bewilligung einer Haushaltshilfe von maximal vier Wochen ist, dass Versicherte ihren Haushalt nicht weiterführen können, aufgrund von:

    • 23 Abs. 1 SGB V – Krankenhausbehandlung oder stationärer Vorsorgeleistung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes
    • 24 SGB V – medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (dies gilt auch für voll berufstätige & im Haushalt lebende Partner)
    • 37 SGB V – häusliche Krankenpflege
    • 40 SGB V – medizinische Rehabilitation
    • 41 SGB V – medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Weitere Gründe können sein:

    • Schwere Krankheit
    • Akute Verschlimmerung einer Krankheit (nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operationen oder ambulanter Krankenhausbehandlung)

Was der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Pflegezeit

Ist die vollständige oder teilweise Freistellung von Beschäftigten (nahe Angehörige) für die Pflege von Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung. Die Freistellung für Pflege beträgt maximal 6 Monate und die Freistellung für Sterbebegleitung maximal 3 Monate.

Familienpflegezeit

Ist die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beschäftigten (nahe Angehörige), um für die Pflege von Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung aufzukommen. Eine Arbeitszeitreduzierung für höchstens 24 Monate und auf bis zu 15 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt ist möglich.

Voraussetzungen bei Beidem:

    • Pflegebedürftige Person ist naher Angehöriger
    • Mindestens Pflegegrad 1 muss vorhanden sein

Wer gilt als naher Angehöriger?

    • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
    • Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
    • Eigene Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
    • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Lebenspartners
    • Schwieger- und Enkelkinder
    • Geschwister
    • Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner

Was sind Pflege-/Hilfsmittel und technische Hilfen?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind.

Dabei wird unterschieden zwischen:

    • Technische Pflegehilfsmittel z. B. Pflegebett oder Lagerungshilfe
    • Verbrauchsprodukte z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen

Zu Kosten von technischen Pflegehilfsmitteln wird ein Eigenanteil von 10%, jedoch maximal 25 Euro durch den Pflegebedürftigen erhoben. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden mit bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet (hier besteht die Möglichkeit, eine „Pflegebox“ zu beziehen).

Voraussetzungen:

    • Antragstellung bei der Pflegekasse
    • Empfehlung zu konkreten Hilfsmitteln durch den medizinischen Dienst bzw. der Gutachter der Pflegekasse nötig oder auch im Rahmen von Beratungseinsätzen nach § 37.3
    • Entscheidung der Pflegekasse innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang

Was ist Hilfe zur Pflege?

Dies ist eine Übernahme der Pflegekosten durch die deutsche Sozialhilfe, basierend auf einem bestimmen Anteil, der über der Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze für die Inanspruchnahme der „Hilfe zur Pflege“ ist keine feste Summe, sondern wird individuell berechnet.

Voraussetzungen:

    • Finanziell hilfs- und pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2
    • Angehörige sowie Ehepartner sind nicht in der Lage, die Übernahme für die notwendigen Kosten zu tragen
    • Finanzielle Mittel aus anderen Versicherungen, wie soziale Pflegeversicherung oder private Pflegezusatzversicherung decken die Kosten für die Pflege nicht oder nicht vollständig ab
    • Offenlegung des Einkommens und des Vermögens
Hinweis

Die Hilfe zur Pflege kann auch von Personen beantragt werden, die keine ausreichende Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung vorweisen können, hierbei aber ebenfalls die Voraussetzungen beachten.

Was versteht man unter einer Wohnraumanpassung?

Darunter versteht man einen Zuschuss der jeweiligen Pflegekasse für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro pflegebedürftiger Person, in Höhe von einmalig (pro Umbaumaßnahme) maximal 4.000 Euro. Dies dient zur Erleichterung des selbstständigen Lebens im eigenen zuhause.

Bei Änderungen der Pflegebedürftigkeit ist gegebenenfalls eine erneute Gewährung von Zuschüssen durch Pflegekasse möglich.

Voraussetzungen:

    • Ab Pflegegrad 1
    • Maßnahmen zur Wohnraumanpassung muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
      • Ermöglichung von häuslicher Pflege
      • Ermöglichung von selbstständigerer Lebensführung
      • Erhebliche Erleichterung oder Verringerung der Belastung für Pflegebedürftige bzw. Pflegepersonen in häuslicher Pflege
Hinweis

Es besteht die Möglichkeit, Umzugskosten für eine (dem Pflegebedarf angepasste) Wohnung bei der Pflegekasse geltend zu machen. Voraussetzung hierfür ist ein zuvor gestellter Antrag mit eingereichtem Kostenvoranschlag. Bereits erfolgte Umzüge können ggf. rückwirkend eingereicht werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Pflegekasse.

Was ist Kurzzeitpflege?

Hierbei handelt es sich um eine bezuschusste Pflegemaßnahme für begrenzte Zeit in einer stationärer Einrichtung, weil entweder die pflegende Person verhindert ist (z.B. Urlaub/Krankheit), zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eintritt.

Die Dauer beschränkt sich hierbei auf 8 Wochen im Kalenderjahr und maximal 1.774 Euro können mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.

50% eines nicht aufgebrauchten Budgets können übertragen werden, beispielsweise von der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege.

Voraussetzungen:

    • Anspruch ab Pflegegrad 2
    • Ausfall der regulären Pflegeperson
    • Übergang für Suche nach langfristiger stationärer Unterbringung
Gut zu wissen: Der Unterschied zur Verhinderungspflege

Pflegebedürftigen steht nicht nur die Kurzzeitpflege, sondern auch zusätzlich die Verhinderungspflege zu. Was genau ist der Unterschied zwischen diesen beiden Formen der Ersatzpflege?

    • Kurz und knapp: Verhinderungspflege wird zuhause geleistet, Kurzzeitpflege immer stationär
    • Für die Verhinderungspflege muss im Gegensatz zur Kurzzeitpflege die häusliche Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten andauern
    • Auch die Bezuschussung unterscheidet sich: Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen) mit bis zu 1.612 Euro – Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen) mit 1.774 Euro

Was sind Rehabilitationsleistungen?

Diese sind alle medizinischen Leistungen, die dazu dienen, Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen. Ebenso Verhütung einer Verschlimmerung oder Milderung von möglichen Folgen.

Die Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen erfolgen:

    • ambulant oder stationär
    • wohnortnah
    • in anerkannten Rehabilitationskliniken oder stationären Vorsorgeeinrichtungen

Ziele der Rehabilitationsleistungen sind es in einem realistischen Zeitraum eine sog. „Positive Gesundheitsprognose“ zu erreichen.

Voraussetzungen:

    • Mitgliedschaft der Sozialversicherung
    • Genehmigung durch Kostenträger vorhanden
    • Medizinische Notwendigkeit (sog. Rehabilitationsbedürftigkeit)
    • Betroffene sind dazu in der Lage, die Rehamaßnahmen auszuführen (sogenannte Rehabilitationsfähigkeit)

Welche Förderung zu barrierefreiem Wohnen gibt es?

Es gibt eine Förderung vom Freistaat Bayern für behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Betroffenen mit Behinderungen. Ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro ist hierbei möglich.

Voraussetzungen:

    • Vorliegen eines Pflegegrads
    • Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen
    • Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse

Was ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Dabei besteht ein Anspruch auf 1.000 Euro jährlich (steuerfrei) für jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat.

Der Antrag muss nur einmalig gestellt werden und kann entweder über einen ambulanten Pflegedienst wie Pro Lebensfreude oder auch selbst online eingereicht werden. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes obliegt den pflegebedürftigen Personen.

Was ist eine Pflegebegutachtung?

Durch die Pflegebegutachtung zu Hause wird geklärt, inwieweit Betroffene pflegebedürftig sind. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.

Um genau zu bestimmen, wie viel Unterstützung eine Person braucht, werden die nachfolgenden sechs Bereiche begutachtet:

Mobilität

Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Kann er z. B. eine stabile Sitzposition halten? Kann er Treppen steigen?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, zum Beispiel ängstliches oder aggressives Verhalten?

Selbstversorgung

Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen? Zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung?

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wie selbstständig kann der Mensch den Tagesablauf bewusst gestalten, Interessen nachgehen oder Kontakte pflegen?

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege wird im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und umfasst ausschließlich medizinische Pflegeleistungen. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass medizinisch notwendige Leistungen durch einen Arzt verordnet werden müssen.

Tätigkeiten im Rahmen der Behandlungspflege sind beispielweise:

    • Blutdruck- und/oder Blutzuckermessung
    • Infusion an- und/oder abhängen
    • Richten oder Verabreichen von Medikamenten
    • Kompressionsstrümpfen an- und/oder ausziehen

Der Anspruch auf Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad. Kostenträger der behandlungspflegerischen Maßnahmen ist die jeweilige Pflegekasse.

Was ist Grundpflege?

Hierbei ist eine Differenzierung der Grundpflege nach SGB XI und SGB V möglich:

Die Grundpflege nach dem SGB XI..

..richtet sich an Menschen, die voraussichtlich für eine längere Zeit oder dauerhaft nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu pflegen und aufgrund dessen einen Pflegegrad erhalten. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind finanzielle Sachleistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Außerdem wird die Grundpflege (abhängig vom Pflegegrad) von einem ambulanten Pflegedienst oder einem Angehörigen durchgeführt.

Typische Aufgaben der Grundpflege sind:

    • Körperpflege z. B. Haut-/Haar-/Nagelpflege, Mundhygiene, Darm- und Magenentleerung
    • Ernährung z. B. Zubereitung warmer/sonstiger Mahlzeiten (gilt auch für Sonden oder Trinknahrung)
    • Mobilität z. B. Lagern/Mobilisieren/Betten machen, Betten wechseln, Hilfe beim Aufstehen oder Verlassen des Bettes
    • Prophylaxe z.B. Ganzkörperwäsche & im Rahmen dessen Überprüfung auf Dekubitus oder Pilzrisiko
    • Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation z.B. Sprechübungen, An- und Auskleiden
Die Grundpflege nach dem SGB V..

..kann von Personen in Anspruch genommen werden, die sich voraussichtlich in kurzzeitiger Pflege z. B. aufgrund einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder OP befinden. Hierbei spricht man auch von häuslicher Krankenpflege. Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt und wird aufgrund der Kurzfristigkeit durch die Krankenversicherung bezahlt.

Die häusliche Krankenpflege umfasst drei Teilbereiche:

    • Hauswirtschaftliche Versorgung z. B. Wechseln der Bettwäsche, Einkaufen, Müll entsorgen
    • Medizinische Behandlungspflege z.B. Wundversorgung, Blutzuckermessung
    • Grundpflege z.B. Körperpflege, An-/Ausziehen, Hilfe beim Essen