Beim Vereinbaren eines Termins mit Ihnen legen wir ein bestimmtes Zeitfenster fest, in welchem wir Sie besuchen. Das Festlegen dieser Zeiträume erleichtert uns, unplanbare Ereignisse wie beispielsweise Ungewissheiten im Straßenverkehr, Personalausfälle oder Verzögerungen bei anderen Kund*innen einzuplanen und Verspätungen bei Ihnen zu vermeiden. Ein Anspruch auf eine bestimme Uhrzeit besteht nicht.