Pflegezeit
Ist die vollständige oder teilweise Freistellung von Beschäftigten (nahe Angehörige) für die Pflege von Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung. Die Freistellung für Pflege beträgt maximal 6 Monate und die Freistellung für Sterbebegleitung maximal 3 Monate.
Familienpflegezeit
Ist die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von Beschäftigten (nahe Angehörige), um für die Pflege von Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung aufzukommen. Eine Arbeitszeitreduzierung für höchstens 24 Monate und auf bis zu 15 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt ist möglich.
Voraussetzungen bei Beidem:
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- Pflegebedürftige Person ist naher Angehöriger
- Mindestens Pflegegrad 1 muss vorhanden sein
Wer gilt als naher Angehöriger?
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- Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Eigene Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Lebenspartners
- Schwieger- und Enkelkinder
- Geschwister
- Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner