Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Dabei besteht ein Anspruch auf 1.000 Euro jährlich (steuerfrei) für jede pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat.

Der Antrag muss nur einmalig gestellt werden und kann entweder über einen ambulanten Pflegedienst wie Pro Lebensfreude oder auch selbst online eingereicht werden. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes obliegt den pflegebedürftigen Personen.