Der Beratungseinsatz (auch „Qualitätssicherungsbesuch“ oder „Beratungsbesuch“ genannt), ist ein regelmäßiger Beratungstermin.
Durchgeführt wird dieser von Pflegefachkräften oder zertifizierten Pflegeberatern bei pflegebedürftigen Personen, die zuhause durch Angehörige wie z. B. Familienmitglieder, Freunde oder Ehrenamtliche gepflegt werden und regelmäßig Pflegegeld beziehen.
Sinn und Zweck des Beratungseinsatzes ist es, die Angehörigen dadurch bei der Pflegearbeit zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen. Ebenfalls soll im Rahmen des Beratungsbesuches eine optimale Pflegesituation sichergestellt werden. Hierbei können zudem Tipps zur Versorgung gegeben werden.
Die Frequenz zur Durchführung eines Beratungseinsatzes sieht wie folgt aus:
Pflegegrad 1 – Freiwillig 2x im Jahr
Pflegegrad 2 & 3 – Halbjährlich
Pflegegrad 4 & 5 – Quartalsweise
Die Kosten für verpflichtende Beratungseinsätze der Pflegegrade 2 bis 5 werden von der zuständigen Pflegeversicherung übernommen. Dem Pflegebedürftigen und den Pflegenden entstehen keine Kosten. Auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die ganz oder teils Pflegesachleistungen beziehen, werden die Kosten des Beratungseinsatzes durch die Pflegeversicherung übernommen.