Hierbei ist eine Differenzierung der Grundpflege nach SGB XI und SGB V möglich:
Die Grundpflege nach dem SGB XI..
..richtet sich an Menschen, die voraussichtlich für eine längere Zeit oder dauerhaft nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu pflegen und aufgrund dessen einen Pflegegrad erhalten. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind finanzielle Sachleistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Außerdem wird die Grundpflege (abhängig vom Pflegegrad) von einem ambulanten Pflegedienst oder einem Angehörigen durchgeführt.
Typische Aufgaben der Grundpflege sind:
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- Körperpflege z. B. Haut-/Haar-/Nagelpflege, Mundhygiene, Darm- und Magenentleerung
- Ernährung z. B. Zubereitung warmer/sonstiger Mahlzeiten (gilt auch für Sonden oder Trinknahrung)
- Mobilität z. B. Lagern/Mobilisieren/Betten machen, Betten wechseln, Hilfe beim Aufstehen oder Verlassen des Bettes
- Prophylaxe z.B. Ganzkörperwäsche & im Rahmen dessen Überprüfung auf Dekubitus oder Pilzrisiko
- Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation z.B. Sprechübungen, An- und Auskleiden
Die Grundpflege nach dem SGB V..
..kann von Personen in Anspruch genommen werden, die sich voraussichtlich in kurzzeitiger Pflege z. B. aufgrund einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder OP befinden. Hierbei spricht man auch von häuslicher Krankenpflege. Die Verordnung erfolgt durch einen Arzt und wird aufgrund der Kurzfristigkeit durch die Krankenversicherung bezahlt.
Die häusliche Krankenpflege umfasst drei Teilbereiche:
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- Hauswirtschaftliche Versorgung z. B. Wechseln der Bettwäsche, Einkaufen, Müll entsorgen
- Medizinische Behandlungspflege z.B. Wundversorgung, Blutzuckermessung
- Grundpflege z.B. Körperpflege, An-/Ausziehen, Hilfe beim Essen