Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind.

Dabei wird unterschieden zwischen:

    • Technische Pflegehilfsmittel z. B. Pflegebett oder Lagerungshilfe
    • Verbrauchsprodukte z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen

Zu Kosten von technischen Pflegehilfsmitteln wird ein Eigenanteil von 10%, jedoch maximal 25 Euro durch den Pflegebedürftigen erhoben. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden mit bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet (hier besteht die Möglichkeit, eine „Pflegebox“ zu beziehen).

Voraussetzungen:

    • Antragstellung bei der Pflegekasse
    • Empfehlung zu konkreten Hilfsmitteln durch den medizinischen Dienst bzw. der Gutachter der Pflegekasse nötig oder auch im Rahmen von Beratungseinsätzen nach § 37.3
    • Entscheidung der Pflegekasse innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang