Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst und die verschiedenen Einzelleistungen lassen sich pauschal nicht beziffern, da sie sich in zwei Faktoren unterscheiden:
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- Der Leistungskatalog, welcher von Bundesland zu Bundesland variiert
- Die Vergütungssätze, welche durch die Pflegekassen für die Leistungskomplexe bestimmt werden
Die Krankenkasse
Sie übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, die der Behandlungspflege zugewiesen werden. Grundvoraussetzung: Stellung einer Diagnose & eine sich daraus ergebende, genehmigte Verordnung.
Die Pflegekasse
Eine Vielzahl an ambulanten Leistungen werden durch die Pflegekassen übernommen z. B. Pflegesach-leistungen, Pflegegeld & Pflegehilfsmittel (können aber nicht immer zu 100% abgedeckt werden).
Der Eigenanteil
Genügt eine Übernahme der Kosten nicht, tragen Pflegebedürftige einen Eigenanteil. Dieser ergibt sich aus der Differenz, der Übernahme der Kosten durch die Kassen und den noch ausstehenden ambulanten Pflegekosten. Sollten eigene finanzielle Rücklagen aufgebraucht sein, erfolgt eine Kostenübernahme durch Angehörige.
Die gesonderten Zuschüsse
Gesonderte Zuschüsse sind keine Grundvoraussetzung für die Übernahme der Kosten. Sie sind immer davon abhängig, welche Maßnahmen privat ergriffen werden. Private Pflegezusatzversicherungen können die Kostenlücke der häuslichen Umgebung unter Umständen schließen. Hierzu muss jedoch rechtzeitig ein Vertrag mit einer privaten Versicherung abgeschlossen werden. Für weitere Informationen wenden sie sich hierzu bitte an das zuständige Amt für Soziales.