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- Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können entweder Pflegebedürftige selbst oder deren Angehörige bei der jeweiligen Pflegekasse stellen. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich (formlos durch einen Brief) oder durch einen persönlichen Besuch bei einem Pflegestützpunkt eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erhalten Sie von den zuständigen Pflegekassen die jeweiligen Formulare.
- Danach erhalten Sie rechtzeitig Informationen bezüglich des Besuchs eines*r Gutachters*in. Dem Schreiben kann das Datum der Begutachtung, ein Zeitfenster von circa zwei Stunden, die voraussichtliche Dauer, der Name des*r Gutachters*in und die Art der Begutachtung entnommen werden.
- Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige erhalten Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung („MDK“) und privat versicherte Pflegebedürftige werden durch den Tochterverband des Verbands privater Krankenversicherungen e. V. („PKV“), also dem „MEDICPROOF“ begutachtet.
Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg der Antragstellung bis hin zur Begutachtung bei Ihnen zu Hause. Wenden Sie sich hierzu einfach an die Mitarbeiter*innen unserer Niederlassungen.