Der Kostenvoranschlag bildet ab, welche Kosten im Rahmen der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst entstehen. Dabei ist die Kostenbeteiligung der Kassen und der sogenannte Eigenanteil (der nach Abzug der Pflegekassenleistungen übrigbleibt) ersichtlich. Der Kostenvoranschlag wird im Rahmen des Erstgesprächs erstellt und kann jederzeit entsprechend der gewünschten Versorgung angepasst werden.