Wann besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Wenn es Frauen aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nicht mehr möglich ist, ihren Haushalt zu führen und dies auch keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann, steht ihnen nach SGB V § 24 h eine Haushaltshilfe zu. Das gilt auch, wenn der im Haushalt lebende Partner voll berufstätig ist. Mögliche Gründe sind zum Beispiel ärztlich verordnete Bettruhe, Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte, vorzeitige Wehen, Schwangerschaftsübelkeit, Schwangerschaftsdiabetes, Blutarmut oder psychische Probleme während der Schwangerschaft.